Einige Tätigkeiten wie Sportschifffahrt, Angelsport, Sporttauchen sowie Wirtschaftstätigkeiten auf See sind im Parkgebiet nur nach vorheriger Ausfertigung von besonderen Genehmigungen erlaubt. Diese Genehmigungen werden kostenlos oder auch gegen Zahlung ausgefertigt. Die Zahlungen sind die wichtigste Finanzierungsquelle für die Parkbehörde (Ente Parco) sowie das Mittel, mit dem der Park die ordnungsgemäße Abwicklung des eigenen Auftrags garantieren kann, nicht nur durch Förderungs- und Umweltbildungstätigkeiten sondern auch durch die Kontrolle der Zahl von Wasserfahrzeugen, die in den Archipel eintreten. Außerdem finanziert der Park:
Für nicht ansässige Besucher sind die Genehmigungen für die Sportschifffahrt und das Tauchen mit Atemgeräten kostenpflichtig. Zweck der Behörde des Parco Nazionale dell'Arcipelago di La Maddalena ist auch, die Öffentlichkeit über die im Schutzgebiet erlaubten Tätigkeiten richtig zu informieren. Durch die ausgefertigte Genehmigung und das ausgegebene Informationsmaterial will der Park die Öffentlichkeit an der besonderen Bedeutung dieses Gebiets teilhaben lassen: Es geht um ein sogenanntes SIC (d.h. Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse) und ZPS (Sonderschutzgebiet), welches wegen der Anwesenheit von seltenen sowie gefährdeten Tier- und Pflanzenarten geschützt wird.
Diejenigen, die mit ihrem Wasserfahrzeug ins Meeresgebiet des Parks ohne Genehmigung einfahren, begehen eine Verletzung der geltenden Vorschriften: Als Vergütung für das Eingangsrecht ist ein zusätzlicher Betrag zu entrichten, der 40% der gesamten Summe entspricht. Um Geldstrafen zu vermeiden, empfehlen wir allen, die eigene Position entsprechend der obengenannten Modalitäten zu regeln.
Sollte jemand bei der Mortorio Insel zur Zahlung der Eintrittskarte für das Parkgebiet aufgefordert werden, bitten wir, die Hafenbehörde (Capitaneria di Porto: Tel. 1530 und CFVA: Tel. 1515) zu informieren, dass ein Betrug im Gange ist.
Die Genehmigungen für die Sportschifffahrt und Sporttauchen kann man wie nachstehend beschrieben erhalten:
Beantragung der Genehmigung online durch das System für die Ausstellung von Genehmigungen auf der Website des Parks - www.lamaddalenapark.it. Die Zahlung erfolgt mittels der Piattaforma Unica di Pagamento - PagoPa - ebenfalls auf der Website)
Bei einer der mit der der Parkbehörde vertragsgebundenen Einrichtungen, die sich auf dem nördlichen Gebiet Sardiniens befinden. Unter folgendem Link ist die Liste der Einrichtungen einsichtbar https://lamaddalenapark.iswebcloud.it/pagina19993_strutture-convenzionate.html
Beim für den Erlass von Genehmigungen zuständigen Umweltbüro der Parkbehörde, Via Giulio Cesare 7 in La Maddalena, wo die kostenlosen Genehmigungen ausgefertigt werden (woanders nicht erhältlich). Bei diesem Büro können auch die Genehmigungen für die Freizeitfischerei beantragt werden. Es wird empfohlen, das Büro im Voraus unter der Telefonnummer +39 0789.790224/32 zu kontaktieren und die notwendigen Unterlagen bereitzuhalten.
Alle Werktage, von Montag bis Freitag von 9.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Dienstags und donnerstags auch von 15.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Möchten Sie den Park in Begleitung eines Führers besuchen?
Hier finden Sie dazu alle nützlichen Informationen. Wir möchten vor allem darauf hinweisen, dass die TA-Zonen des Parks (wie beispielsweise Cala Brigantina oder Cala Cuticciu), die als Gebiete von hohem Naturwert gelten und besonders zu schützen sind, nur in Begleitung eines Umwelt-Exkursionsführers zugänglich sind. Bei Verstoß gegen diese Rechtsvorschriften sind Sanktionen vorgesehen.
Der Umwelt-Exkursionsführer kann Sie auf den Wanderwegen des Parks und in die TA-Zonen begleiten. Liste herunterladen (aktualisiert am 14/10/2022)
Der Touristenführer kann Sie bei der Besichtigung der Altstadt von La Maddalena oder beim Besuch der Museen des Gebiets begleiten. Liste herunterladen
Der Parkausschuss will die Gründe vor Verankerung schützen, die Unversehrtheit derjenigen garantieren, die innerhalb dieser Stätten den Tauchsport betreiben, und die Habitate mit ihren Evolutionsdynamiken bewahren. Diese gewähren das Wachstum der Meeresfauna auf dem gesamten Meeresgebiet des Parks. Der Zugang zu den geschützten Tauchstellen wird nur den von der Parkbehörde zugelassenen Tauchzentren gewährt. Sie müssen im Besitz einer kleinen alphanumerischen Flagge sein, welche den Betreiber ausweist und sein Recht auf das sportliche Tauchen bestätigt.
Jedes Tauchzentrum, maximal zweimal pro Stätte, kann mit mindestens zwei Führern mit maximal 12 Personen unter Wasser gehen. Freie Taucher dürfen nur dann in den PIP's tauchen, wenn sie dabei von den zugelassenen Tauchzentren begleitet werden.
Dieser Abschnitt enthält die Projekte, die von der Behörde des Parks des Archipels La Maddalena in Zusammenarbeit mit Verbänden, Universitäten und anderen öffentlichen Behörden vorangebracht werden.
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