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Vorschriften zu Erstattungsanträgen und Entschädigungsanträgen wegen Verspätung

Nichtdurchführung oder Unterbrechung der Reise aufgrund der staatlichen Eisenbahngesellschaft (FS) oder auf Anordnung der Behörde

(Riomaggiore, 27 Nov 17)


Sofern es nicht möglich ist, die Erstattung sofort am Fahrkartenschalter zu beantragen, muss der Reisende innerhalb von 24 Stunden ab dem Event den Antrag per Post an die Direzione Regionale Liguria - Ufficio Rimborsi (Via del Lagaccio, 3 - 16134 Genova) schicken und zwar zusammen mit der Originalfahrkarte (Papierticket oder Ausdruck PDF für Online-Tickets) vom Abfahrtsort oder dem Ort der Fahrkartenausgabe, vorausgesetzt, dieser entspricht nicht dem Ankunftsort. Es gilt das Datum des Poststempels.
Im Fall einer Reiseunterbrechung ist die Verhinderung durch Anmerkung auf der Fahrkarte vom Trenitalia-Personal zu bestätigen (bei Online-Tickets ist die Validierung der Fahrkarte im Zug erforderlich).

•Stornierung der Reise
Sie hat bis 23.59 Uhr am Tag vor dem auf der Fahrkarte angegebenen Datum am Fahrkartenschalter oder beim Reisebüro, das die Fahrkarte ausgegeben hat, zu erfolgen. Für Online-Tickets kann die Reisestornierung mittels der APP Trenitalia erfolgen.

•Entschädigung bei Verspätungen
Im Fall einer Zugverspätung zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Bestimmungsort kann der Kunde folgende Entschädigung verlangen:
 25% des Fahrkartenpreises bei Verspätungen von 60 bis 119 Minuten (bei Fahrkarten ab € 16)
 50% des Fahrkartenpreises bei Verspätungen bei 120 Minuten und mehr (für Fahrkarten ab € 8)
Der Entschädigungsantrag ist bis spätestens 1 Jahr nach dem Event per Post bei der für den Bestimmungsort der Reise zuständigen Regionaldirektion einzureichen. Die bei der Abfahrt und bei der Ankunft entwertete Originalfahrkarte ist beizufügen; bei Online-Tickets muß die Fahrkarte im Zug validiert werden und der Ausdruck PDF ist beizulegen.

Fahrkarten für Langstreckenzüge
•Erstattungsantrag bei geschlossenem Fahrkartenschalter

Sofern die Beantragung der Erstattung direkt am Fahrkartenschalter oder beim Reisebüro nicht möglich ist, muss der Reisende innerhalb der für die Art der zu beantragenden Erstattung vorgesehenen Frist den Kundenservice (Call Center +39 89 20 21*, +39 199 89 20 21** oder per Chat unter www.trenitalia.com), kontaktieren, wobei die Buchungskennnummer (PNR), die Art der beantragten Erstattung und alle für die Antragsbearbeitung erforderlichen Daten mitzuteilen sind. Innerhalb der folgenden 24 Stunden muss der Kunde den Erstattungsantrag vorlegen, indem er das entsprechende Webformular (verfügbar auf der Webseite www.trenitalia.com) oder den Erstattungsantrag bei jederm beliebigen Trenitalia-Fahrkartenschalter ausfüllt.

•Entschädigung bei Verspätungen

Im Fall einer Zugverspätung bei der Ankunft am Endbahnhof der Reise kann der Kunde eine Entschädigung wie oben für regionale oder überregionale Züge angegeben beantragen.

Der Antrag auf Verspätungsentschädigung kann bei jedem beliebigen Fahrkartenschalter und beim Reisebüro, das die Fahrkarte ausgegeben hat, gestellt werden; für auf der Webseite erworbene ticketless-Fahrkarten können Reisende das entsprechende Webformular (verfügbar auf der Webseite www.trenitalia.com) ausfüllen oder die auf der Webseite www.trenitalia.com verfügbare Funktion verwenden; für Fahrkarten, die per Call Center oder auf der Webseite www.trenitalia.com. erworben wurden, können Reisende vom Call Center oder der APP Trenitalia Gebrauch machen.

Für weitere Informationen: www.trenitalia.com Vorschriften Rückerstattungen, Fahrkartenschalter und Kundenservice-Büros.


Annexes:
Vorschriften zu Erstattungsanträgen und Entschädigungsanträgen wegen Verspätung
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